Die Gesundheitsministerkonferenz fand vom 12.-13.6.24 in Schleswig-Holstein statt. --> gmkonline.de
TOP: 3.23 Änderung des § 20 Abs. 8 Satz 2 IfSG; Ausreichender Impfschutz gegen Masern
Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder fassen folgenden Beschluss:
§ 20 Abs. 8 Satz 2 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) ist dahingehend zu ändern, dass ein ausreichender Impfschutz auch bei Erwachsenen von der Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) abhängig gemacht wird. Dies soll durch einen Verweis auf die Empfehlungen der STIKO oder – im Falle rechtlicher Bedenken des BMG – alternativ in den Wortlaut des Gesetzes übertragen werden.
TOP: 3.25 COVID-19 – Anpassung der Meldepflichten im Infektionsschutzgesetz
Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder fassen folgenden Beschluss:
Das Bundesgesundheitsministerium wird gebeten, durch Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) die Meldepflicht für COVID-19 nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe t IfSG zu streichen.
Bitte nehmen Sie dies zur Kenntnis.