Liebe Studienteilnehmer im Freistaat Bayern!
Pünktlich vor der mündlichen Prüfung gibt es eine Gesetzesänderung! Seit dem 1.3.13 besteht für den behandelnden Arzt in Bayern eine anonyme, nichtpersonalisierte Meldepflicht für Borreliose. Es bleibt abzuwarten, ob es eine ausdrückliche Zuordnung zu den im Infektionsschutzgesetz aufgeführten Paragraphen gibt. Daraus würde dann ersichtlich, ob auch der Heilpraktiker zur Meldung verpflichtet wird oder gar ein Behandlungsverbot erfolgt.
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Herzliche Grüße und ein schönes Osterfest, wünscht Ihnen Michael Bochmann
p.s.: Die Korrektur der Klausuren erfolgt erst wieder nach den Ferien ab dem 08.04.2013.